Das Sächsische Finanzgericht hatte zu entscheiden bzgl. einer Inhaftungnahme nach § 28 HGB, insbesondere zum Erfordernis einer kaufmännischen Organisation und zur Außenwirkung eines Haftungsausschlusses (Az. 6 K 865/20).
Ob ein Betrieb (hier ein Hotelbetrieb mit mehreren Gästehäusern, zwei Restaurants und Wellnessangebot) nach Art und Umfang eine kaufmännische Organisation erfordere, könne nur aufgrund einer Gesamtbetrachtung des einzelnen Betriebes entschieden werden, wobei dessen Besonderheiten und auch die Eigenarten der Branche zu beurteilen seien. Dabei seien insbesondere Art und Umfang der Geschäftstätigkeit, die Anzahl der Mitarbeiter sowie die Größe und Organisation des Betriebes zu berücksichtigen.
Ein Haftungsausschluss im Sinne von § 28 Abs. 2 HGB könne nur dann Außenwirkung haben, wenn die Bekanntmachung unverzüglich nach dem Wechsel des Unternehmensträgers vorgenommen werde. Nach einem Zeitraum von weit über sieben Monaten seit Geschäftsübernahme muss aber davon ausgegangen werden, dass sich die an die tatsächliche Geschäftsübernahme anknüpfende Verkehrsauffassung, der neue Unternehmensträger trage auch die Verbindlichkeiten des früheren Inhabers, zwischenzeitlich verfestigt hat, und dass dieser Umstand von einer demnächst erfolgenden Bekanntmachung eines Haftungsausschlusses nicht mehr beseitigt werden kann.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Siegbert Spalik
Steuerberater
Landwirtschaftliche Buchstelle
Esther Spalik
Dipl.-Betriebswirtin (BA)
Steuerberaterin
Spalik Steuerberatersozietät
Dannenberger Str. 28
29456 Hitzacker
Volker Spalik
Steuerberater Landwirtschaftliche Buchstelle
Telefon (0 58 62) 9 66-0
Telefax (0 58 62) 9 66-99
Email info@spalik.de
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.